Rechtsgebiete der Kanzlei Lemm

Als Anwalt für Eisenach biete ich Ihnen ein breites Leistungsspektrum. Meine Interessenschwerpunkte liegen in den Bereichen Zivilrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht sowie Verkehrstraf- und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht.

Dabei vertrete ich Ihre Interessen neben Gerichten in Eisenach und Umgebung bei Bedarf auch bundesweit an allen Amtsgerichten, Landes- und Oberlandesgerichten.

Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Rechtsgebiete:

Sie erreichen die Kanzlei wie folgt:

Montag bis Donnerstag: 9:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag: 9:00 Uhr - 13:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind Termine nach Vereinbarung möglich.

Zivilrecht

Dieses umfangreiche Rechtsgebiet ist ein ständiger „Begleiter“ des Alltags, denn es umfasst sämtliche juristische Beziehungen zwischen gleichrangigen Personen, z.B. zwischen Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer. Es geht u.a. um:

  • Schadensersatzansprüche
  • Erbangelegenheiten
  • Schmerzensgeldforderungen
  • Eigentumsangelegenheiten
  • Kaufvertrags- und Verbraucherrechte

Familienrecht

Die Betreuung im Bereich Familienrecht bezieht sich auf sämtliche familienrechtliche Beziehungen und beinhaltet u.a.:

  • Unterhalt
  • Scheidungen
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • Haushaltsaufteilung
  • Adoption
  • Vormundschaft
  • Zugewinnausgleich

Hier sind neben der emotionalen Bindung der Beteiligten auch mitunter einschneidende wirtschaftliche Auswirkungen für die Betroffenen zu beachten. Sie können sich beim Familienrecht sowohl auf meine fachlichen als auch die menschlichen Kompetenzen verlassen.

Arbeitsrecht

Ich vertrete Ihre Interessen im Arbeitsrecht sowohl auf Arbeitnehmer- als auch auf Arbeitgeberseite. Die häufigsten Konflikte in diesem komplexen Rechtsgebiet beziehen sich auf Probleme bei Kündigungen. Weiterhin beinhaltet die Rechtsberatung im Arbeitsrecht Themen wie:

  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Arbeitszeiten
  • Abmahnungen
  • Abfindungen
  • Arbeitszeugnisse
  • Mitbestimmungsrechte
  • Tarifvertragsrecht
  • Betriebsvereinbarungen

Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht

Ausgangslage für strafrechtliche Fälle im Bereich Verkehrsrecht ist immer ein Fehlverhalten im Straßenverkehr. Je nach Art des Fehlverhaltens wird es als Ordnungswidrigkeit geahndet oder als Straftat verfolgt.

Strafsachen erfordern in der Regel eine schnelle Reaktion, z.B. bei Strafbefehlen oder Vorladungen zur Vernehmung. Kontaktieren Sie mich daher so früh wie möglich. Ich vertrete Sie u.a. in Fällen zu:

  • allgemeines Strafrecht (z.B. Betrugs- oder Körperverletzungsdelikte)
  • Jugendstrafrecht
  • Strafvollstreckung
  • Verkehrsstrafrecht
  • Geschwindigkeitsüberschreitungen
  • Rotlichtverstöße

Baurecht

Auch hier finden Sie mit der Kanzlei Lemm eine kompetente Interessensvertretung, z.B. bei Problemen mit:

  • Baumängeln
  • Baugenehmigungen
  • Bebauungsplan, Bauen im Außen- oder Innenbereich
  • BGB- und VOB-Vertrag

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